Mietvertragsbedingungen

1. Diese Vertragsbedingungen sind Bestandteil eines Mietvertrages zwischen unserer Firma und jedem Mieter / Nutzer unserer Maschinen
1.a Diese Vertragsbedingungen gelten auch ohne Unterschrift des Mieters sobald dieser eine Mietmaschine / ein Mietgerät entgegennimmt. Er erklärt mit der Entgegennahme der Maschine die Vertragsbedingungen als akzeptiert
2. Anfahrt und Abholung werden gesondert in Rechnung gestellt (52,- Euro zzgl. MwST. pro Arbeitsstd., soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde).
Die genaue Höhe setzt sich jeweils nach der Entfernung des Auslieferungs- bzw. Abholungsortes und dem zur Auslieferung benötigten Fahrzeug fest.
3. Bei Arbeiten vor Ort zahlt der Mieter einen Stundensatz in Höhe von 52,-Euro (zuzügl. MwSt.) für Bedienungspersonal zuzügl. Maschinenmitsatz.
4. Das Gerät darf nur am vereinbarten Nutzungsort eingesetzt werden. Eine Änderung des Nutzungsortes oder die Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheriger Zustimmung zulässig.
5. Der Mieter verpflichtet sich, das Gerät pfleglich zu behandeln.
6. Das Gerät wird durch den Service des Vermieters überprüft.
Für notwendige Instandsetzungsarbeiten muss das Gerät zur Verfügung gestellt werden.
Für Schäden unsachgemäßer Behandlung hat der Mieter, für normalen Verschleiß der Vermieter, aufzukommen.
7. Änderungen, zusätzliche Einbauten, Anbauten usw. dürfen nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters vorgenommen werden.
8. Kommt der Mieter mit der Zahlung einer Mietrate länger als zehn Tage in Verzug, ist der Vermieter berechtigt, diesen Mietvertrag zu kündigen und das Gerät unverzüglich zurück zu fordern. Der Mieter ist in diesem Fall zur Weiterzahlung des Mietpreises für die gesamte Mietzeit verpflichtet. Diese Verpflichtung entfällt ab dem Zeitpunkt, ab dem das Gerät anderweitig vermietet werden kann.
9. Das Gleiche wie zu Punkt 8 gilt, wenn sich herausstellt, dass bei Abschluss des Mietvertrages von dem Mieter falsche Angaben gemacht worden sind.
10. Die Gefahr des Untergangs, des Verlustes, Diebstahls, der Beschädigung, der Vernichtung und eines vorübergehenden Ausfalles trägt der Mieter, deren Verpflichtung zur Fortzahlung der vereinbarten Mietraten durch derartige Ereignisse nicht berührt wird. In diesen Fällen hat der Mieter den Vermieter unverzüglich schriftlich zu verständigen.
11. Dem Mieter steht es frei das Gerät gegen Maschinenbruch zu versichern. Bei Diebstahl, sowie allen nicht dem normalen Verschleiß unterliegenden Schäden haftet der Mieter in voller Höhe des entsprechenden Schadens.
12. Werden nach Ende der Mietzeit Mängel am Gerät festgestellt, können diese auf Kosten des Mieters behoben werden, sofern sie auf unsachgemäßen Gebrauch oder mangelnde Pflege zurück zu führen sind.
13. Die Maschine ist im vollgetankten und gereinigten Zustand zurückzugeben, ansonsten berechnen wir dem Mieter bei normaler Verschmutzung eine Reinigungspauschale in Höhe von 35,00 EUR zzgl. MwSt. und eine Tankpauschale in Höhe von 2,50 Euro zzgl.MwSt. plus nachgetankter Treibstoffmenge.
Beim Betanken der Maschine kann auf volle Liter auf- bzw. abgerundet werden.
wird die Mietmaschine/das Mietgerät stark verschmutzt zurückgegeben, so behalten wir uns vor pro Arbeitsstunde Reinigung 52,00 Euro netto zzgl. MwSt. zu berechnen.
14. Die Unterschrift des von der Fa. Almann beauftragten Baumaschinenmechanikers ist nicht für die Mängelfeststellung verbindlich.
15. Mietentgelte sind zuzüglich Mehrwertsteuer im Vertrag pro 8 Stundentag festgelegt. Bei Überschreitung dieser Tagesarbeitszeit erfolgt Berechnung eines 2. Tages, bei mehr als 16 stündigem Arbeitstag eines 3. Tages.
Rechnungen können auch für Teilfristen erstellt werden.
16. Eine Verlängerung des Mietvertrages über den ursprünglich vereinbarten Mietzeitraum hinaus bedarf der Genehmigung des Vermieters.
17. Für Schäden und Folgeschäden, die dem Mieter durch Ausfall oder dem Betrieb des gemieteten Gerätes entstehen, haftet der Vermieter nicht.
18. Mündliche Vereinbarungen müssen schriftlich bestätigt werden.


Mit Erscheinen einer aktuellen Preisliste verlieren alle vorherigen Preislisten ihre Gültigkeit

Stand:     06.10.2009